Ablauf

1. Vor Therapie­beginn

Für eine Behandlung benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein von Ihrem behandelnden Facharzt bzw. Allgemeinmediziner. Diesen müssen Sie je nach Versicherung bewilligen lassen (ÖGK, BVAEB und KUF sind von der Bewiligung befreit, die SVS muss bewilligt werden).

Sollte es Ihnen aber nicht möglich sein, dies zu erledigen, übernehmen wir diese Schritte gerne für Sie.

2. Erst­termin

Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Verordnung, vorhandene Befunde und bequeme Kleidung mit.

3. Ver­rechnung/­Rück­erstat­tung

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen.

Originalrechnung + Zahlungsbestätigung + Verordnungsschein reichen Sie dann bei Ihrer Sozialversicherung ein.

Wir sind Wahltherapeutinnen, das heisst, die Sozialversicherung erstattet einen Anteil der Kosten zurück.

Im Falle einer ambulanten Zusatzversicherung/Unfallversicherung wird der Restbetrag bzw. der Selbstbehalt von dieser übernommen.